Haushaltswirtschaft des Landkreises
Die Haushaltswirtschaft des Landkreises wurde bis einschließlich 2006 nach den Grundsätzen der Kameralistik geführt und ab dem 01.01.2007 nach doppischen Regelungen.
Haushalte und Jahresabschlüsse doppisch (ab 2007)
Hinweis:
Der aktuelle Bericht über die Beteiligungen des Landkreises Bamberg an Unternehmen in privater Rechtsform liegt gemäß Art. 82 Abs. 3 Satz 5 LKrO zur Einsichtnahme im Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, Zimmer 414, während der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag bis Mittwoch von 7:45 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 7:45 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 7:45 Uhr bis 12:00 Uhr) auf.