Gewerberecht - Aktuelles und Informationen
Informationen für die Veranstalter Vereinsfeiern
Der Veranstalter eines öffentlichen Festes hat viele gesetzliche Pflichten und eine Menge Verantwortung. Der Jugendschutz und die Lebensmittelsicherheit sind nur einige Beispiele dafür. Damit Sie den Überblick nicht verlieren, hat die Bayerische Staatskanzlei einen Leitfaden für Vereinsfeiern erstellen lassen.
Dieser Leitfaden ersetzt aber keinesfalls den Kontakt mit den örtlichen Behörden vor einer Veranstaltung.
Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter ab 1. August 2018
Die Zuständigkeit für die ab dem 1. August 2018 geltende Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienverwalter (§ 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO neue Fassung) wird in Bayern an die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern übertragen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.