Schülerbeförderung Beförderungspflicht
Es besteht ein Beförderungsanspruch für Schüler an:
- Hauptschulen (M-Zug)
- Realschulen
- Wirtschaftsschulen
- Gymnasien bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
- Berufsfachschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
- Berufsschulen (nur Vollzeitunterricht 10. Klasse - Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr)
Es besteht Beförderungspflicht
- zur nächstgelegenen Schule (die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist) und wenn der Schulweg länger als 3 km ist.
- Bei kürzerer Wegstrecke, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder wenn Schüler wegen einer dauernden Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind.
Wenn eine andere, als die nächstgelegene Schule besucht wird, können die Beförderungskosten nicht übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass eine Teilübernahme bis zu der Höhe der Kosten, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule entstanden wären (sog. fiktive Kosten), nicht möglich ist. Informieren Sie sich deshalb vor Anmeldung, ob es sich um die nächstgelegene Schule handelt. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
- Züge und Busse des öffentlichen Personennahverkehrs
- mit dem Vordruck "Erfassungsbogen" (in der Regel an der Schule erhältlich)
Für die Fahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel benötigen die Schüler die jeweilige Monatswertmarke und einem gültigen Verbundpass. Der Verbundpass kann bei den Verkehrsunternehmen mit einem Bestellschein für einen Verbundpass beantragt werten.
Die Schüler sollten immer nur die aktuelle Monatswertmarke mit sich führen. Die restlichen Wertmarken sollen sicher zu Hause aufbewahrt werden. Verlorene Wertmarken werden nicht ersetzt. Das heißt, die Eltern müssen für das restliche Schuljahr dann selbst für die Beförderung Ihrer Kinder zur Schule aufkommen.
Ihr/e Ansprechpartner/in
Frau Sandra Engert
Fachbereich 53.1 - Öffentlicher Personennahverkehr
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
+49 951/85-136
+49 951/85-8136
sandra.engert@lra-ba.bayern.de
Raum: H 229
Frau Anita Brodmerkel
Fachbereich 53.1 - Öffentlicher Personennahverkehr
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
+49 951/85-132
+49 951/85-8132
anita.brodmerkel@lra-ba.bayern.de
Raum: H 229
Herr Jochen Strauß
Fachbereich 53.1 - Öffentlicher Personennahverkehr
Fachbereichsleiter
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
+49 951/85-174
+49 951/85-8174
jochen.strauss@lra-ba.bayern.de
Raum: H 226