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Flachglas
Angenommen wird:
- Fensterglas
- Isolierglas
- Panzerglas
- Verbundglas
- Drahtglas
- Brandschutzglas
- Spiegel
- Glasbausteine ohne Mörtel
- Farbiges Flachglas
Nicht angenommen wird:
- Bauschutt, Steine, Keramik (Bauschuttcontainer bis œ m³)
- Bleihaltiges Glas, z.B. Bildschirme (Elektronikschrott, Gruppe 3)
- Cerankochfeld (Elektronikschrott Gruppe 1)
- Hochtemperaturgläser (private Entsorger)
- Flaschen, Hohlglas (Altglascontainer)
Informationen:
- Flachglas darf nicht mit Fremdstoffen wie Holz, Metall, Kunststoffen usw. verunreinigt sein. Kittanhaftungen sollten so weit wie möglich entfernt werden.
- Das zerschlagen von Glasscheiben auf dem Wertstoffhof ist nicht zulässig.
- Die maximale Anliefermenge ist auf den Inhalt einer 30 – Liter Mörtelwanne beschränkt. Größere Mengen müssen weiterhin über Privatfirmen entsorgt werden.