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Styroporverpackungen
Angenommen wird:
- Styroporteile, die vorher als Verpackungsmaterial gedient haben, z.B. für Küchen-, Elektro- oder HiFi-Geräte
- Verpackungschips, auch farbig
Nicht angenommen wird:
- Verunreinigtes Styropor, z.B. durch Farben, Drahtreste oder Metallklammern (Restmüll)
- Dämmplatten (Restmüll bzw. Sperrmüll)
- verschmutzte Styroporchips (Restmüll)
- Dichtungsmaterial, z.B. PU-Schaum (Restmüll)
Informationen:
- Styroporformteile und Styroporchips werden getrennt erfasst.
- Styroporverpackungen dürfen auch in den „Gelben Sack“.