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Energiesparlampen - zurückgeben statt wegwerfen 18.02.2010
Ausgediente Energiesparlampen gehören nicht in den Hausmüll. Nach dem Gesetz gelten sie als Elektronik-Altgeräte und müssen separat gesammelt und entsorgt werden. Dafür steht den Verbrauchern mittlerweile sowohl deutschlandweit als auch landkreisweit ein flächendeckendes Netz an Sammelstellen zu Verfügung. Energiesparlampen werden an den Wertstoffhöfen des Landkreises angenommen oder können bei den regelmäßig stattfindenden Problemabfallsammlungen abgegeben werden. Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, so genannte Gasentladungslampen, enthalten wertvolle Bestandteile wie Glas und Metall. Spezielle Verwertungsverfahren stellen sicher, dass diese Wertstoffe nicht verloren gehen. Darüber hinaus sind in den Sparlampen geringe Mengen Quecksilber verarbeitet. Dies ist für den Nutzer der Lampen zwar unbedenklich, bedarf nach dem Gebrauch aber einer fachgerechten Trennung von den restlichen Bestandteilen. Zuständig für die fachgerechte Verwertung sind die Lampenhersteller. Das 2005 von ihnen gegründete, nichtgewinnorientierte Unternehmen Lightcycle organisiert in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städten ein flächendeckendes Rücknahmesystem. Kostenlose Rückgabe Im Rahmen dieses Systems können private Verbraucher und Gewerbebetriebe ihre ausgedienten Energiesparlampen kostenfrei im Rahmen der Problemabfallsammlungen des Landkreises abgeben, die mindestens zwei Mal jährlich in jeder Gemeinde stattfinden. Alle Termine im Jahr 2010 sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-bamberg.de zu finden. Darüber hinaus stehen die Wertstoffhöfe des Landkreises zu den jeweiligen Öffnungszeiten ganzjährig als Sammelstelle für Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren zur Verfügung. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Anlieferung von größeren Stückzahlen aus dem Gewerbe grundsätzlich möglich ist, jedoch im Vorfeld mit der Abfallwirtschaft des Landkreises abgesprochen werden sollte. Mehr Energiesparlampen zur Entsorgung Die fachgerechte Sammlung und Verwertung von Energiesparlampen wird in Zukunft zunehmend an Bedeutung gewinnen, da in Folge einer EU-Verordnung herkömmliche Glühbirnen (die über die Restmülltonne entsorgt werden können) schrittweise aus den Regalen der Verkaufsstellen verschwinden. So dürfen seit 1. September 2009 keine klaren Glühbirnen ab 100 Watt und generell keine matten Lampen mehr verkauft werden. In den nächsten Stufen sind dann Glühbirnen ab 75 Watt (1. September 2010), 50 Watt (1. September 2011) und 25 Watt (1. September 2012) betroffen. Umso wichtiger ist es, sich bereits jetzt an den richtigen Entsorgungsweg für nicht mehr brauchbare Energiesparlampen zu gewöhnen. |
18.02.2010 Quelle: Pressestelle Landratsamt Bamberg |