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Vereinfachtes Genehmigungsverfahren
Für genehmigungspflichtige Anlagen, die keine Sonderbauten sind und nicht die Voraussetzungen für das Genehmigungsfreistellungsverfahren erfüllen, ist ein im Prüfumfang reduziertes Verfahren vorgesehen. Für die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Anforderungen außerhalb des Prüfumfangs zeichnet der Planfertiger verantwortlich.
Erforderliche Unterlagen:
- Formular Bauantrag
- Formular Baubeschreibung
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- amtlicher Lageplan
- Bauzeichnungen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Berechnung und zeichnerischer Nachweis der Abstandsflächen
- Berechnung und zeichnerischer Nachweis der erforderlichen KFZ-Stellplätze.
- Bei gewerblichen Vorhaben ist eine Betriebsbeschreibung beizulegen.
Darüber hinaus können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese werden ggf. von der Behörde angefordert.
Die Unterlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Planer gefertigt und unterzeichnet sein.