Vorbescheid
Ist für die Planung eines Bauvorhabens vorab die Klärung bestimmter einzelner Fragen nötig kann ein Antrag auf Vorbescheid gestellt werden. Der Antrag auf Vorbescheid ist wie der Bauantrag auch mit entsprechenden Antragsformularen (Bauantrag) in 3-facher Ausfertigung über die örtliche Gemeinde einzureichen. Der Umfang der beigelegten Unterlagen muss für die Klärung der gestellten Fragen ausreichend sein. Es können nur Fragen beantwortet werden, die im Prüfungsumfang des jeweils erforderlichen Genehmigungsverfahrens liegen.
Der Antrag auf Vorbescheid ist in Art. 71 Bayerische Bauordnung geregelt.