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Wohnberechtigungsschein
Wer eine staatlich geförderte Wohnung mieten will, benötigt eine Bescheinigung darüber, dass er berechtigt ist, diese Wohnung zu belegen. Maßgeblich hierfür sind die Größe der Wohnung sowie das Einkommen des/der Antragstellers/in bzw. des Familienhaushaltes.
Antragsformulare senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu.
Die Formulare sind ausgefüllt mit den Einkommensnachweisen der letzten zwölf Monate (vor dem Monat der Antragstellung) bei uns einzureichen.