Eigenwohnraum
Der Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm den Neubau und Erwerb von Eigenwohnraum. Die Fördermittel werden nach der sozialen Dringlichkeit und wirtschaftlichen Notwendigkeit vergeben. Ein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel besteht somit nicht.
Beide Programme können sowohl einzeln als auch gekoppelt beantragt werden. Gewisse Voraussetzungen hinsichtlich des Einkommens, der angemessenen Größe des Wohnraumes sowie der Eigenmittel sind in allen Fällen zu erfüllen.
Folgende Broschüren senden wir Ihnen auf Anfrage gerne zu:
- Mit einem starken Partner ins eigene Heim (Bayerisches Wohnungsbauprogramm)
- Kinderleicht ins eigene Heim (Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Die Antragsstellung und Bewilligung der Fördermittel muss vor Baubeginn (Aushub des Mutterbodens), Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages erfolgen.