Fischerprüfung
Wer in Bayern angeln möchte, muss vorher eine staatliche Fischerprüfung ablegen.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 12 Jahre.
Prüftermin
Der Prüfungstermin ist immer der erste Samstag im März des Jahres.
Anmeldung
- mit Vordruck (bei der Wohnsitzgemeinde erhältlich) direkt bei dem für Ihren Wohnlandkreis/Wohnort zuständige Landwirtschaftsamt. Ein Teil des Vordrucks dient als Überweisungsträger für die Gebühr in Höhe von 26,-- €. Dieser Betrag ist bis spätestens jeweils 01.12. des Jahres vor der Prüfung an die Landesanstalt zu überweisen.
- Online-Anmeldung und nähere Informationen über
www.fischerpruefung–bayern.de oder
www.lfl.bayern.de (Fischerei, Staatliche Fischerprüfung).
Voraussetzung für die Ablegung der Fischerprüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Anbieter von Vorbereitungslehrgängen sind z.B. örtliche Fischereiverein, Fischereiverbände oder Schulungsgemeinschaften.
Anschriften und nähere Informationen können unter www.lfl.bayern.de nachgelesen werden.