Rund ums Geld - Lebensunterhalt
Das Arbeitslosengeld II dient zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes und umfasst Ihre Aufwendungen zum täglichen Leben, zu Unterkunft und Heizung. Auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen.
Voraussetzungen
Um eine finanzielle Unterstützung vom Jobcenter Landkreis Bamberg erhalten zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen.
Sie sind:
- erwerbsfähig, d.h. gesundheitlich in der Lage, mindestens drei Stunden täglich (also 15 Stunden wöchentlich) zu arbeiten,
- im Alter zwischen 15 Jahren und der individuellen Renteneintrittsgrenze
- hilfebedürftig und
- ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort ist der Landkreis Bamberg.
Ob und wie viel Arbeitslosengeld II Sie erhalten, richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf abzüglich Ihres vorhandenen Einkommens und unter Berücksichtigung Ihres Vermögens im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II können auch die Personen erhalten, mit denen Sie in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, auch wenn diese selbst nicht erwerbsfähig sind.
Ihr Arbeitslosengeld II setzt sich aus dem „Regelbedarf“ und den angemessen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Wenn Sie einen Mehrbedarf haben (z.B. Sie sind alleinerziehend oder chronisch krank), kann dies ebenfalls berücksichtigt werden.
Antragsformulare finden Sie: hier.