Veterinärwesen - Tierschutz
Nicht nur bei Nutztieren, sondern auch bei Heim- bzw. Haustieren und Exoten werden konkrete Anforderungen an deren Haltung gestellt. Für viele Tätigkeiten mit Tieren ist eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erforderlich. Beispiele dafür sind das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes und der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren sowie seit neuesten die Ausbildung von Hunden für Dritte bzw. die Anleitung von Besitzern bei der Ausbildung Ihres Hundes. Erlaubnisse werden auf Antrag erteilt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der Fachbereich Veterinärwesen überprüft dabei die für die beantragte Tätigkeit vorgesehenen Räumlichkeiten und die Sachkunde der verantwortlichen Person (teilweise unter Beteiligung eines externen Sachverständigen).
Aufgaben:
- Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung aller Arten von Tierhaltungen.
- Kontrollen von Tiertransporten
- Kontrollen von Tierversuchen
- Beratung über artgerechte Tierhaltung
Die nachfolgenden Merkblätter und Links sollen hilfreiche Tipps zur artgerechten Haltung geben, natürlich können Sie sich mit Ihren Fragen auch direkt an uns wenden.
Aktuelles:
Pferdehaltung: Witterungsschutz bei Auslauf und Koppel
Offenstallhaltungen, Auslaufhaltungen und Ganztages/jahresweiden für Pferde sind aus unserer Sicht sehr zu begrüßen. Der täglich geforderte mehrstündige Auslauf lässt sich aus dem Verhalten der Pferde ableiten, unter natürlichen Bedingungen 16 Stunden täglich mit der Nahrungsaufnahme zu verbringen („Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung nach Tierschutzgesichtspunkten“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 9. Juni 2009). Dabei kann kontrollierte Bewegung (Reiten, Longieren etc.) die freie Bewegung eines Pferdes im Auslauf oder auf der Koppel/Weide nicht ersetzen.
Arttypischerweise suchen Pferde bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z. B. anhaltender Niederschlag, niedrige Temperaturen verbunden mit starkem Wind oder intensive Sonneneinstrahlung bei hohen Temperaturen) oder hohem Aufkommen von Stechinsekten oder anderen Lästlingen einen Witterungsschutz auf. Der Witterungsschutz erfüllt allerdings nur dann seine Funktion, wenn er alle Tiere gleichzeitig vor ungünstigen Witterungseinflüssen schützen kann. Die Anforderungen, die an den Liegebereich in einem Offenlaufstall gestellt werden, sind sinngemäß auch auf den Witterungsschutz anzuwenden.
Wasser muss Pferden grundsätzlich – unabhängig von der Haltungsform – ständig zur Verfügung stehen. Falls dies in Ausnahmefällen nicht möglich ist, muss Wasser mehrmals am Tag, aber mindestens dreimal täglich bis zur Sättigung verabreicht werden (bei heißer Witterung deutlich öfter).
Angesichts des heißen und sonnenintensiven Sommers ist darauf zu achten, dass sich besonders in der Mittagszeit „ungünstige Witterungsbedingungen“ innerhalb kurzer Zeit ergeben können. Das bedeutet, dass bei einem „Hitzetag“ (Tagestemperatur über 30 °C und andauernde intensive Sonneneinstrahlung) auf dem Auslauf / der Koppel ein ausreichend großer Witterungsschutz zur Verfügung stehen muss. Nur unter diesen Voraussetzungen bekommt jedes Pferd die Möglichkeit, sich etwa unter Bäumen, Büschen oder Gebäuden in den Schatten stellen zu können.
Um eine unkomplizierte Koppel- bzw. Auslaufhaltung der Pferde zu ermöglichen, wird dringend empfohlen, jede Koppel- / Auslaufeinheit mit entsprechender Vegetation (Anpflanzung von Bäumen in den Randbereichen an der Südseite) oder Unterständen auszustatten. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Witterung sich in den kommenden Sommern grundlegend ändern wird, sollten Ausläufe/Koppeln vorausschauend nachgerüstet bzw. in Stand gesetzt werden.
Hinsichtlich „ungünstiger Witterungsbedingungen“ in der kalten Jahreszeit sollte besonders bei Offenstallhaltungen und Ganztagesweiden vorgesorgt werden, dass jedem Pferd jederzeit ein trockener und weich verformbarer Liegeplatz zur Verfügung steht und die Hauptwege (vom Unterstand zum Futter- bzw. Tränkeplatz und um diese herum) morastfrei gehalten werden.
Merkblätter:
Artikel zur Tierhaltung (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft)
Fachliches zum Tierschutz (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)