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Fahrbahnmarkierungen und ihre Bedeutung
Markierungen auf der Fahrbahn sie sind in den vielfältigsten Formen anzutreffen. Doch was signalisieren sie dem Kraftfahrer? Haben sie Ge- oder Verbote zur Folge? Denjenigen unter uns, deren Führerscheinprüfung schon längere Zeit zurück liegt, möchten wir mit diesem Artikel die notwendigen Hilfen vermitteln.
Markierungen sind grundsätzlich weiß. Aber auch metallfarbene Markierungsknöpfe sind noch häufig anzutreffen. Sie werden in gepflasterten Bereichen eingesetzt und stehen den weißen Markierungen gleich.
Lediglich im Bereich von Baustellen müssen die Markierungen gelb sein. Sie zeigen dem Kraftfahrer die sichere Strecke, auf der er die Arbeitsstelle durchqueren kann und gehen den weißen vor.
Eine unterbrochene Mittellinie ist eine Leitlinie. Sie darf nach beiden Seiten überfahren werden, doch auch hier gilt: Der Verkehr auf dem dahinter liegenden Fahrstreifen darf nicht gefährdet werden.
Dem wohl bekanntesten Zweck dient die durchgehende Mittellinie. Sie hat Verbotscharakter. Der Verkehrsteilnehmer darf sie nicht überqueren oder über ihr fahren. Das Parken ist dann innerorts nicht gestattet, wenn zwischen dem abgestellten Fahrzeug und der Mittelmarkierung eine Durchfahrtsbreite von unter drei Metern verbleibt. In Kombination mit dem Verkehrszeichen Vorfahrtstraße verbietet sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Halten rechts von ihr. Ist sie als Randmarkierung ausgeführt, dann darf sie zum Ein- oder Ausfahren, z. B. aus Feldwegen, überquert werden.
Eine unterbrochene Mittellinie neben einer durchgehenden Markierung erlaubt hingegen dem Kraftfahrer, auf dessen Seite sie aufgezeichnet ist, das Überfahren. Dabei darf er den Gegenverkehr jedoch nicht gefährden oder behindern.
Pfeile auf der Fahrbahn empfehlen dem Autofahrer, sich möglichst rechtzeitig auf dem entsprechenden Fahrstreifen einzuordnen, der ihn zu seinem Ziel führt. Vor einer Sperrfläche oder vor einer durchgehenden Linie sind sie als Hinweis auf die geänderte Verkehrsführung gedacht. Liegen die Pfeile zwischen zwei durchgezogenen Linien, darf nur noch in ihrer Richtung gefahren werden. Ein Fahrstreifenwechsel ist hier nicht mehr erlaubt.
Zickzackförmige Markierungen verlängern oder verkürzen vorgeschriebene Halt- oder Parkverbote. Häufig sind sie an Einmündungen oder an Bushaltestellen, aber auch an Grundstücksausfahrten anzutreffen.
Das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen den Lesern, dass sie allezeit unfallfrei unterwegs sein können.
Markierungen sind grundsätzlich weiß. Aber auch metallfarbene Markierungsknöpfe sind noch häufig anzutreffen. Sie werden in gepflasterten Bereichen eingesetzt und stehen den weißen Markierungen gleich.
Lediglich im Bereich von Baustellen müssen die Markierungen gelb sein. Sie zeigen dem Kraftfahrer die sichere Strecke, auf der er die Arbeitsstelle durchqueren kann und gehen den weißen vor.
Eine unterbrochene Mittellinie ist eine Leitlinie. Sie darf nach beiden Seiten überfahren werden, doch auch hier gilt: Der Verkehr auf dem dahinter liegenden Fahrstreifen darf nicht gefährdet werden.
Dem wohl bekanntesten Zweck dient die durchgehende Mittellinie. Sie hat Verbotscharakter. Der Verkehrsteilnehmer darf sie nicht überqueren oder über ihr fahren. Das Parken ist dann innerorts nicht gestattet, wenn zwischen dem abgestellten Fahrzeug und der Mittelmarkierung eine Durchfahrtsbreite von unter drei Metern verbleibt. In Kombination mit dem Verkehrszeichen Vorfahrtstraße verbietet sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Halten rechts von ihr. Ist sie als Randmarkierung ausgeführt, dann darf sie zum Ein- oder Ausfahren, z. B. aus Feldwegen, überquert werden.
Eine unterbrochene Mittellinie neben einer durchgehenden Markierung erlaubt hingegen dem Kraftfahrer, auf dessen Seite sie aufgezeichnet ist, das Überfahren. Dabei darf er den Gegenverkehr jedoch nicht gefährden oder behindern.
Pfeile auf der Fahrbahn empfehlen dem Autofahrer, sich möglichst rechtzeitig auf dem entsprechenden Fahrstreifen einzuordnen, der ihn zu seinem Ziel führt. Vor einer Sperrfläche oder vor einer durchgehenden Linie sind sie als Hinweis auf die geänderte Verkehrsführung gedacht. Liegen die Pfeile zwischen zwei durchgezogenen Linien, darf nur noch in ihrer Richtung gefahren werden. Ein Fahrstreifenwechsel ist hier nicht mehr erlaubt.
Zickzackförmige Markierungen verlängern oder verkürzen vorgeschriebene Halt- oder Parkverbote. Häufig sind sie an Einmündungen oder an Bushaltestellen, aber auch an Grundstücksausfahrten anzutreffen.
Das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen den Lesern, dass sie allezeit unfallfrei unterwegs sein können.