Bus mit Warnblinklicht - was bedeutet das?
Bei Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern stellen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Bamberg und der Polizeiinspektion Bamberg-Land immer wieder fest, dass viele Kraftfahrer die Bedeutung des eingeschalteten Warnblinklichts von Omnibussen nicht ausreichend kennen. Landratsamt und Polizei möchten daher alle Verkehrsteilnehmer über die Bedeutung dieses Warnblinklichts informieren:
Im Straßenverkehr erleben Kraftfahrer vor allem folgende 3 Situationen, die verschiedene Auswirkungen haben:
- Sie fahren hinter einem Linien- oder Schulbus her. Hier gilt:
Sobald der Bus - während der Fahrt - das Warnblinklicht einschaltet, dürfen Sie ihn nicht mehr überholen. Es gilt absolutes Überholverbot! - Der Bus hält mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle oder auch Haltebucht an, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Hier dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit (= 4 bis 7 km/h) mit ausreichend Abstand am Bus vorbeifahren. Dabei dürfen Fahrgäste weder gefährdet noch behindert werden. Notfalls müssen Sie anhalten.
- Sie kommen einem Schul- oder Linienbus entgegen, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer Haltestelle steht, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Die Fahrbahn ist nicht durch bauliche Maßnahmen wie Verkehrsinsel, Mittelleitplanke oder doppelter Mittelstreifen geteilt.
Auch an diesem Bus dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit (entspricht 4-7 km/h) vorbeifahren. Wie im Beispiel 2 darf es zu keiner Gefährdung oder Behinderung von Fahrgästen kommen. Erforderlichenfalls muss angehalten werden.
Landratsamt und Polizeiinspektion Bamberg-Land bitten alle Verkehrsteilnehmer diese Verkehrsregeln, die im Übrigen bereits seit 1995 gelten, zu berücksichtigen - nicht nur im eigenen Interesse, sondern vielmehr zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Schulkinder.