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Lichthupe: Erlaubt oder nicht?!
Das Betätigen der Lichthupe ist die Abgabe eines Warnzeichens, also die optische Form des Huptons. Warnzeichen dürfen nur abgegeben werden, wenn man sich selbst oder andere gefährdet sieht oder beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften. Und dies darf nur geschehen, wenn es Erfolg verspricht. Die Situation muss so sein, dass eine Verlangsamung der Geschwindigkeit oder ein Halt die Situation nicht entschärfen können.
Um auf sich aufmerksam zu machen, sind keine Warnzeichen erlaubt.
Das unerlaubte Nutzen der Lichthupe kann zu folgenschweren Missverständnissen führen:
Zum Beispiel könnte die Lichthupe in engen Straßen bedeuten, dass der entgegenkommende Fahrer als Erster fahren soll. Jedoch könnte es auch ich fahre zuerst bedeuten. Auch als Signal beim Spurenwechsel wird sie häufig unerlaubt genutzt, doch wer weiß sicher, dass es heißt ich kann in die andere Spur fahren und nicht ich darf nicht die Spur wechseln?
Wer die Lichthupe als Warnsignal vor Polizei- und Radarkontrollen verwendet, muss sogar mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Es wird deshalb empfohlen auf die Lichthupe zu verzichten, denn so können die meisten Probleme und Missverständnisse erst gar nicht auftreten.
Die Polizeiinspektion Bamberg-Land und die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Bamberg wünschen eine gute, bußgeld- und unfallfreie Fahrt.
Um auf sich aufmerksam zu machen, sind keine Warnzeichen erlaubt.
Das unerlaubte Nutzen der Lichthupe kann zu folgenschweren Missverständnissen führen:
Zum Beispiel könnte die Lichthupe in engen Straßen bedeuten, dass der entgegenkommende Fahrer als Erster fahren soll. Jedoch könnte es auch ich fahre zuerst bedeuten. Auch als Signal beim Spurenwechsel wird sie häufig unerlaubt genutzt, doch wer weiß sicher, dass es heißt ich kann in die andere Spur fahren und nicht ich darf nicht die Spur wechseln?
Wer die Lichthupe als Warnsignal vor Polizei- und Radarkontrollen verwendet, muss sogar mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Es wird deshalb empfohlen auf die Lichthupe zu verzichten, denn so können die meisten Probleme und Missverständnisse erst gar nicht auftreten.
Die Polizeiinspektion Bamberg-Land und die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Bamberg wünschen eine gute, bußgeld- und unfallfreie Fahrt.