Seiteninhalt
Unfallrisiko „ungenügender Sicherheitsabstand“
Häufig führt ein zu geringer Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen zum Verkehrsunfall, bei dem oft nicht nur das unmittelbar nachfolgende Fahrzeug betroffen ist, sondern auch die diesem Fahrzeug folgenden, überholende oder entgegenkommende Verkehrsteilnehmer.
Wie kommt es dazu, dass Fahrer den Mindestabstand nicht einhalten? Ganz einfach! Wir leben Emotionen oft auf der Straße aus, Witterungsverhältnisse werden unterschätzt oder gar nicht beachtet, auf der Autobahn reizen wir die Geschwindigkeit unseres Autos aus, vor allem wenn wir in Zeitnot geraten sind, die Aufmerksamkeit ist auf andere Dinge gerichtet oder lässt nach oder es ist bereits zur Gewohnheit geworden, nur ungenügend Abstand zu halten.
Erschreckend sind die Folgen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. Fährt man mit einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h, so beträgt der notwendige Anhalteweg bis zum Stillstand des Fahrzeuges 114 m! Wenn allerdings nur ein Zehntel des notwendigen Anhalteweges fehlt, sind dies 11,1 m und man würde beim Aufprall auf ein Hindernis noch 48 km/h schnell fahren. Diese entstehende Aufprallenergie entspricht einem Sturz aus einer Höhe von zehn Metern!
Studien belegen, dass besonders Fahranfänger/innen und junge Fahrer/innen Probleme mit dem Abstandhalten haben. Der ungenügende Abstand ist bei den Hauptunfallursachen auf dem dritten Rang, gleich nach Unfällen durch Abkommen von der Fahrbahn und Unfällen beim Abbiegen. Dabei kommt es nicht ‘nur‘ zu Sachschäden, sondern sogar sehr oft zu Personenschäden.
Tipp: Auf jeden Fall sollten Sie den Abstand bei schlechter Sicht (Nebel, Regen oder Schneefall), glatter (Eis oder Schnee) und nasser Fahrbahn (längerer Bremsweg) oder beginnendem Regen (Schmutzfilm auf der Fahrbahn) vergrößern. Seien sie der Klügere und bemessen Sie den Abstand neu, wenn der Vordermann vielleicht noch ohne zu blinken auf Ihren Fahrstreifen wechselt, auch wenn das ärgerlich ist.
Als Grundregel gilt: Abstand = halber Tacho! D. h. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h beträgt der Mindestabstand 50 Meter. Am einfachsten lässt sich das an den Leitpfosten am Fahrbahnrand feststellen, denn diese sind in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt.
Lkw und Busse über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, die mit mehr als 50 km/h auf der Autobahn unterwegs sind, müssen zu vorausfahrenden Fahrzeugen stets einen Mindest-abstand von 50 m einhalten.
Bei schlechten Sichtverhältnissen sollte der Abstand bis auf den doppelten Tachowert ver-größert werden.
Weiterhin sollten Sie immer aufmerksam, konzentriert, defensiv (heißt: nicht ständig auf sein Recht bestehen) und vorausschauend am Verkehr teilnehmen
Eine stets sichere Fahrt wünschen Ihnen das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land.
Wie kommt es dazu, dass Fahrer den Mindestabstand nicht einhalten? Ganz einfach! Wir leben Emotionen oft auf der Straße aus, Witterungsverhältnisse werden unterschätzt oder gar nicht beachtet, auf der Autobahn reizen wir die Geschwindigkeit unseres Autos aus, vor allem wenn wir in Zeitnot geraten sind, die Aufmerksamkeit ist auf andere Dinge gerichtet oder lässt nach oder es ist bereits zur Gewohnheit geworden, nur ungenügend Abstand zu halten.
Erschreckend sind die Folgen, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird. Fährt man mit einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h, so beträgt der notwendige Anhalteweg bis zum Stillstand des Fahrzeuges 114 m! Wenn allerdings nur ein Zehntel des notwendigen Anhalteweges fehlt, sind dies 11,1 m und man würde beim Aufprall auf ein Hindernis noch 48 km/h schnell fahren. Diese entstehende Aufprallenergie entspricht einem Sturz aus einer Höhe von zehn Metern!
Studien belegen, dass besonders Fahranfänger/innen und junge Fahrer/innen Probleme mit dem Abstandhalten haben. Der ungenügende Abstand ist bei den Hauptunfallursachen auf dem dritten Rang, gleich nach Unfällen durch Abkommen von der Fahrbahn und Unfällen beim Abbiegen. Dabei kommt es nicht ‘nur‘ zu Sachschäden, sondern sogar sehr oft zu Personenschäden.
Tipp: Auf jeden Fall sollten Sie den Abstand bei schlechter Sicht (Nebel, Regen oder Schneefall), glatter (Eis oder Schnee) und nasser Fahrbahn (längerer Bremsweg) oder beginnendem Regen (Schmutzfilm auf der Fahrbahn) vergrößern. Seien sie der Klügere und bemessen Sie den Abstand neu, wenn der Vordermann vielleicht noch ohne zu blinken auf Ihren Fahrstreifen wechselt, auch wenn das ärgerlich ist.
Als Grundregel gilt: Abstand = halber Tacho! D. h. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h beträgt der Mindestabstand 50 Meter. Am einfachsten lässt sich das an den Leitpfosten am Fahrbahnrand feststellen, denn diese sind in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt.
Lkw und Busse über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, die mit mehr als 50 km/h auf der Autobahn unterwegs sind, müssen zu vorausfahrenden Fahrzeugen stets einen Mindest-abstand von 50 m einhalten.
Bei schlechten Sichtverhältnissen sollte der Abstand bis auf den doppelten Tachowert ver-größert werden.
Weiterhin sollten Sie immer aufmerksam, konzentriert, defensiv (heißt: nicht ständig auf sein Recht bestehen) und vorausschauend am Verkehr teilnehmen
Eine stets sichere Fahrt wünschen Ihnen das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land.