Unfall - was nun?
Jedem von uns kann es passieren, plötzlich ist man an einem Unfall beteiligt oder kommt als Erster zu einem Verkehrsunfall. Was tun?
Oberster Grundsatz ist es, Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle zu sichern. Hierzu Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck in ausreichender Entfernung aufstellen. Innerorts genügt ein Abstand von 50 m, außerorts, auf Straßen mit schnellem Verkehr, sollte die Entfernung 150 bis 200 m betragen. In Kurven immer am Beginn der Kurve absichern. Beim Aufstellen das Warndreieck aufgeklappt vor sich hertragen. Evtl. weitere vorhandene Warnmittel (Warnweste, Warnleuchte) benutzen, um den nachfolgenden Verkehr aufmerksam zu machen. Den nachfolgenden Verkehr auch durch Handzeichen warnen. Dies geschieht am besten durch Auf- und Abbewegungen mit der flachen Hand.
Wichtig ist es, dass auch alle Insassen das Fahrzeug verlassen und sich zur rechten Seite hin in Sicherheit begeben. Vorsicht ist beim Aussteigen auf schnell befahrenen Straßen, wie z. B. Autobahnen, geboten. Hier sollte man sich möglichst rasch hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen. Hat es Verletzte gegeben, so sind diese mit Erster Hilfe zu versorgen und ggf. ist der Notfall über die Rufnummer 112 unter Beachtung der sogenannten „W-Fragen“ zu melden:
- Wer meldet (Name, Anschrift, Erreichbarkeit)?
- Was ist passiert (Wie viele Verletzte, Beteiligte, Fahrbahn blockiert)?
- Wo ist es passiert (Strecke, Ortsangabe, Kilometer, Fahrtrichtung, Fahr- oder Überholstreifen)?
- Wann ist es passiert (Uhrzeit)?
Bei leichten Blechschäden ist die Unfallstelle unverzüglich zu räumen, die Umrisse der Fahrzeuge sollten vorher markiert und, falls möglich, fotografiert werden. Kreide zum Markieren befindet sich in jedem Autoverbandskasten. Wenn nur leichter Sachschaden entstanden ist, kommt nicht mehr in jedem Fall die Polizei. Bei leichten Auffahrunfällen, Schäden beim Ein- und Ausfahren auf Parkplätzen oder unachtsamen Türöffnen sieht die Polizei, auch wenn sie verständigt wird, unter bestimmten Voraussetzungen davon ab, die Unfallstelle aufzusuchen, wenn abzusehen ist, dass der Schaden unter einer „Bagatellgrenze“ von ca. 50 € liegt. Die Polizei sollte aber immer verständigt werden, und sie wird dann auch kommen, wenn jemand verletzt wurde, bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen wie Nichtbeachten der Vorfahrt, bei falschem Überholen oder gar Alkoholverdacht, aber auch, wenn der Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 50 € für jedes Fahrzeug liegt oder im Ausland zugelassene Fahrzeuge beteiligt sind.
Noch zwei Tipps am Rande:
Können Sie den Eigentümer eines beschädigten Fahrzeuges oder Gegenstandes nicht sofort informieren, so sollten Sie neben den eigenen Daten das Kennzeichen des Fahrzeuges, die Beschädigungen daran und den Unfallort gleich notieren und Anwohner oder am besten die Polizei informieren. Nur so vermeiden Sie später Ärger und Verdruß durch Ermittlungen wegen Verdachts der Unfallflucht. Der berühmte „Zettel an der Windschutzscheibe“ genügt nicht!
Niemals ein Schuldanerkenntnis zugunsten des anderen Unfallbeteiligten unterschreiben. Dies kann unter Umständen als Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen gewertet werden. Machen Sie für den Unfallgegner die notwendigen Angaben zu ihren persönlichen Angaben, ihrer Versicherung und dem Hergang aus ihrer Sicht, aber geben Sie kein pauschales Schuldanerkenntnis ab.
Unfallfreie und gute Fahrt wünschen Ihnen das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land.