Fahrradfahren im Winter – Gefahr im Dunkeln
Folgende Fahrradausstattung ist Pflicht:
- Hinten: großflächiger roter Reflektor und Schlussleuchte mit Rückstrahler
- Vorne: weißer Frontreflektor und Scheinwerfer
(Diese Reflektoren dürfen auch in Scheinwerfer bzw. Rückleuchte integriert sein) - Pedale: zwei nach vorne und hinten gerichtete gelbe Reflektoren
- Räder: zwei gelbe Reflektoren an den Speichen oder ein reflektierender Ring auf beiden Seiten des Fahrradreifens.
Die vorgeschriebene Beleuchtung muss nach wie vor mit einem Dynamo betrieben werden. Batteriebeleuchtungen, die getrennt eingeschaltet werden, dürfen zusätzlich benutzt werden.
Besser als die herkömmlichen Glühbirnen sind moderne Halogenstrahler. Diese strahlen doppelt so hell. Ältere Modelle können auch nachgerüstet werden. Der Strahler sollte einen Bereich von ca. 10 bis 15 Metern ausleuchten.
Jeder weiß, dass Fahrradfahren ohne Licht nicht erlaubt ist. Bei Beanstandung durch die Polizei sind folgende Bußgelder fällig:
- Ohne Licht am Fahrrad, ohne konkrete Gefährdung: 10 Euro
- Ohne Licht mit Gefährdung anderer: 20 Euro
Kommt es wegen der mangelhaften Ausrüstung zu einem Verkehrsunfall, kann der Versicherer die Leistungen kürzen.
Abschließend möchten wir noch die Benutzung eines Fahrradhelms empfehlen, der bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen verhindern kann. So ein Helm wäre im Übrigen auch ein sinnvolles Weihnachtsgeschenk.
Das Landratsamt Bamberg und die Polizeiinspektion Bamberg-Land wünschen eine gute und unfallfreie Fahrt!