Umkennzeichnung wegen Verlust eines oder beider Kennzeichen
Wurde ein oder beide Kennzeichen Ihres Fahrzeuges verloren oder entwendet, benötigen wir für die Neuausstellung folgende Unterlagen:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- evtl. noch vorhandenes Kennzeichen
- schriftliche Verlust/Diebstahlsanzeige der Polizei
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- Gültige HU - Bescheinigung
Hinweise: Bei einer Umkennzeichnung wird immer ein neues amtlichen Kennzeichen vergeben. Das bisherige Kennzeichen wird zur polizeilichen Fahndung ausgeschrieben, um einen eventuellen Kennzeichenmissbrauch auszuschließen. Eine Neuausstellung der alten Kennzeichennummer ist in keinem Fall möglich. Das Kennzeichen ist für einen längeren Zeitraum gesperrt.
Die Gebühren für die Umkennzeichnung betragen derzeit zwischen 27,40 € und 54,00 €. Die Gebührenhöhe ist abhängig von evtl. weiteren Maßnahmen, wie z.B. Wunschkennzeichen oder Briefneuausstellung. Eine genaue Gebührenaufstellung ist erst nach Vorlage der Papiere möglich.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind darin nicht enthalten.