Außerbetriebsetzung (Fahrzeug abmelden)
Besitzen Sie schon die neuen Fahrzeugpapiere, dann benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
Haben Sie noch die alten Fahrzeugpapiere, legen Sie uns bitte Folgendes vor:
- Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder
Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung beträgt derzeit 7,70 Euro. Dies gilt auch für Kraftfahrzeuge des Zulassungsbezirkes der Stadt Bamberg. Wird bei der Außerbetriebsetzung die Reservierung des Kennzeichens für die Wiederzulassung gewünscht, so wird eine Gehühr in der Höhen von 2,60 € zusätzlich fällig.
Hinweis:
Sofern Sie bereits im Bestiz der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und der Stempelplaketten sind (ausgestellt nach dem 01.01.2015) besteht die Möglichkeit das Fahrzeug online außer Betrieb zu setzten. Weitere Anforderungen und Erläuterungen finden Sie unter der Rubrik "INFO/AKTUELLES" Fahrzeugabmeldung via Internet.
Die Gebühren für die internetbasierte Außerbetriebsetzung belaufen sich auf 5,70 €.
Rückfahrten nach der Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem fest angebrachten zugeteilten Kennzeichen nach der Außerbetriebsetzung bis zum Ablauf des Tages durchgeführt werden. Ein Abstellen des Fahrzeuges auf öffentlichen Grund ist nach der Abmeldung nicht mehr erlaubt.
Fahrzeuge, die nicht in unserem Zulassungsbezirk zugelassen sind, können bei uns auch unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein und der amtlichen Kennzeichen außer Betrieb gesetzt werden. Die Gebühr beläuft sich derzeit auf 7,70 Euro.
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I wenden Sie sich bitte grundsätzlich an die kennzeichenführende Zulassungsbehörde. Nach Rücksprache mit der kennzeichenführenden Behörde kann bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein die Ersatzausstellung bzw. die Außerbetriebsetzung auch durch uns durchgeführt werden.