Wiederzulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeuges
Möchten Sie ein außerbetriebgesetztes Fahrzeug, zum Beispiel ein über den Winter stillgelegtes Motorrad, wieder in den Verkehr bringen, benötigen Sie eine Wiederzulassung (gleicher Halter und gleiches Fahrzeug). Bitte legen Sie uns hierfür folgende Unterlagen vor:
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
- Nachweis über Versicherungsschutz in Form der eVB
- evtl.die entstempelten Kennzeichenschilder
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- die Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
- gültige HU - Bescheinigung
Hinweis: Ist Ihr Fahrzeugbrief bei einer Leasinggesellschaft hinterlegt, müssen Sie den Brief zu uns schicken lassen. Wurde bereits die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt, kann auf die Vorlage verzichtet werden. Es genügt eine schriftliche Einverständniserklärung über die Wiederzulassung per Fax. Sofern die Zuteilung eines Saison-, H- bzw. E-Kennzeichnes beantragt wird, ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II immer erforderlich.
Die Gebühren für die Wiederzulassung belaufen sich zur Zeit für die neuen Papiere auf 12,40€.