Neuzulassung (Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges)
Für die Anmeldung eines Neufahrzeugs benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung...mehr
- Nachweis über Versicherungsschutz in Form der eVB
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- die Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
- Personalausweis oder Reisepass des bevollmächtigten Vertreters
Sollte es sich bei Ihrem Neufahrzeug um ein Importfahrzeug handeln, lesen Sie bitte hier.
Wird Ihnen beim Kauf Ihres Fahrzeuges nicht die Zulassungsbescheinigung Teil II, sondern nur die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) ausgehändigt, erstellen wir die ZB II.
Vor der Erstellung des Zulassungsbescheinigung Teil II ist das Fahrzeug durch die Zulassungsbehörde oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen zu identifizieren.
Die Identifizierung entfällt durch die Vorlage eines Gutachtens nach § 29 StVZO (HU-Untersuchung) bzw. § 21 StvZO.
Die Gebühren für die Zulassung liegen derzeit zwischen 26,90 € und 111,80 €. Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Art des Fahrzeugs und evtl. weiteren Maßnahmen wie z. B. Erstellen einer Zulassungsbescheinigung Teil II, Zuteilung eines Wunschkennzeichens oder Briefrücksendung bei Finanzierungen. Eine genaue Gebührenaufstellung ist erst nach Vorlage der Papiere möglich.
Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind darin nicht enthalten.