Rote Dauerkennzeichen für Händler (06er)
Rote Dauerkennzeichen können für zuverlässige Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler widerruflich ausgehändigt werden. Für die Ausstellung benötigen wir folgende Unterlagen:
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- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
(ausländische Staatsangehörige: Reisepass und Meldebestätigung von der Gemeinde) - die Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
- Behördliches Führungszeugnis (ist bei der Wohnortgemeinde zu beantragen und ist kostenpflichtig)
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Auszug aus dem Verkehrszentralregister (erfolgt durch die Zulassungsbehörde)
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Versicherungsbestätigung für rote Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
- Nachweis über Stellplätze; soffern es sich um eine Pacht- bzw. Mietfläche/ Gebäude handelt den Miet- bzw. Pachtvertrag;
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Mit einem roten Kennzeichen dürfen nur die in § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) aufgeführten Fahrten durchgeführt werden:
- Probefahrten, d.h. Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
- Prüfungsfahrten, d.h. Fahrten zur Durchführung der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einschließlich der Fahrt des Fahrzeugs zum Prüfungsort und zurück
- Überführungsfahrten, d.h. Fahrten zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort
Privatfahrten sind unzulässig!
Mit der Zuteilung der roten Dauerkennzeichen wird ein Fahrzeugscheinheft und ein Fahrtenbuch (Verwendungsnachweis) ausgehändigt.
Im Fahrzeugscheinheft ist jedes Fahrzeug, welches mit dem roten Kennzeichen bewegt wird einmal einzutragen. Die Gültigkeitsdauer des Fahrzeugscheinheftes ist auf ein Jahr begrenzt. Bei der Verlängerung und Neuausstellung eines Fahrzeugscheinheftes ist auch die Vorlage des Fahrtenbuches erforderlich.
Im Fahrtenbuch (Verwendungsnachweis) sind für jede Prüfung-, Probe- oder Überführungsfahrt fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen
- das Datum der Fahrt
- deren Beginn und Ende
- der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift
- die Fahrzeugklasse und der Fahrzeughersteller
- die Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- und die Fahrtstrecke
ersichtlich sind.
Der Verwendungsnachweis (Fahrtenbuch) kann kostenpflichtig bei der Zulassungsbehörder erworben werden.
Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren. Sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen.
Die Verwaltungsgebühren für die Ausstellung belaufen sich derzeit auf 117,90 € . Die KFZ-Steuer beläuft sich pauschal für PKW auf 191,00 € und für KRAD auf 47,00 €.
Ihr/e Ansprechpartner/in
Frau Siliva Messingschlager
Fachbereich 32 - Straßenverkehr
Zulassungsstelle
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
+49 951/85-330
+49 951/85-8330
silvia.messingschlager@lra-ba.bayern.de
Raum: H 022
Herr Matthias Lunz
32 - Straßenverkehr
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
+49 951/85-337
+49 951/85-8337
fuehrerscheinstelle@lra-ba.bayern.de
Raum: S 013