Rote Oldtimerkennzeichen (07er)
Für Oldtimerfahrzeuge können auf Antrag Rote Kennzeichen vergeben werden. Diese roten Kennzeichen können Sie auch für mehrere Oldtimer verwenden.
Für die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens benötigen wir folgende Unterlagen:
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- die Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Behördliches Führungszeugnis (ist bei der Wohnortgemeinde zu beantragen und ist kostenpflichtig)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (erfolgt durch die Zulassungsbehörde)
- Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung)
- für jedes Fahrzeug ein Gutachten gem. § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, usw.)
- Versicherungsbestätigung in Form der eVB
- Nachweis über Stellplätze
Oldtimer im Sinne der Verordnung sind Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes dienen. Im Rahmen der Untersuchung gem. §23 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen wird geprüft, ob es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt.
Mit einem roten Oldtimerkennzeichen dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:
- Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, sowie die An- und Abfahrten zu diesen Oldtimerveranstaltungen
- Probefahrten, d.h. Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung
- Überführungsfahrten, d.h. Fahrten zur Überführung des Fahrzeugs an einen anderen Ort
Bei der Ausstellung des Roten Kennzeichens bekommen Sie für jedes Fahrzeug einen Fahrzeugschein ausgehändigt. Ein Fahrtennachweisbuch, in dem Sie alle Fahrten eintragen müssen, können Sie bei uns zusätzlich erwerben.
Die Verwaltungsgebühren für die Ausstellung belaufen sich derzeit auf 102,60 € plus 10,20 € für jeden Fahrzeugschein. Die KFZ-Steuer beläuft sich pauschal für PKW auf 191,00 € und für KRAD auf 47,00 €.
Möchten Sie Ihren Oldtimer auch für andere Fahrten als die oben aufgeführten nutzen, können Sie als alternative auch ein "H"-Kennzeichen beantragen. siehe hier.
Ihr/e Ansprechpartner/in
Frau Siliva Messingschlager
Fachbereich 32 - Straßenverkehr
Zulassungsstelle
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
+49 951/85-330
+49 951/85-8330
silvia.messingschlager@lra-ba.bayern.de
Raum: H 022
Herr Matthias Lunz
32 - Straßenverkehr
Ludwigstraße 23
96052 Bamberg
+49 951/85-337
+49 951/85-8337
fuehrerscheinstelle@lra-ba.bayern.de
Raum: S 013