Saisonkennzeichen
Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen möchten, oder Ihr bereits bestehendes Saisonkennzeichen ändern möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- eine Versicherungsbestätigung in Form der eVB
- die Kennzeichenschilder
- Gültige HU – Bescheinigung
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
- die Gewerbeanmeldung der Gemeinde und der Auszug aus dem Handelsregister (bei nicht eingetragenen Firmen ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung ausreichend)
Hinweise: Die Gültigkeit des Saisonkennzeichens kann von 2 bis 11 Monaten betragen. Der Saisonzeitraum muss mit der Versicherung abgesprochen und in der EVB-Nummer hinterlegt sein.
Die Kosten für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens liegen derzeit von 27,10 € bis 53,70 €. Eine nachträgliche Änderung des Zeitraumes beläuft sich auf 27,10 €, wobei die Schilderkosten darin nicht enthalten sind.
Als Alternative zum Saisonkennzeichen können Sie Ihr Fahrzeug nach wie vor zum Beispiel über den Winter ab- und anmelden. Die Gebühren hierfür wären dann ca. 22,00 € pro Jahr.
Eine Kombination mit einem H-Kennzeichen ist möglich.
Achtung: Eine Änderung des Kennzeichens ist erforderlich, wenn die Buchstaben und Ziffern nach dem "BA" mehr als fünf Stellen betragen oder auf Antrag (Wunschkennzeichen).