Neue Fahrzeugpapiere
Seit dem 1.10.2005 gibt es im gesamten Bundesgebiet neue Fahrzeugpapiere. Die Ablösung der alten Unterlagen hängt zusammen mit der Anpassung an europäisches Recht. Die deutschen Regelungen wurden "harmonisiert". Der Fahrzeugschein heißt nun Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI). Aus dem Fahrzeugbrief wurde die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII).
Zusätzlich wird vom Hersteller die sogenannte CoC - Bescheinigung ausgestellt ...mehr
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich zunächst nichts. Alte Dokumente behalten solange ihre Gültigkeit, bis aufgrund einer Ummeldung oder Änderung eine Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird.
Die Fahrzeugdokumente müssen "paarig" sein, das heißt, ein Nebeneinander von alten und neuen Papieren ist nicht möglich. Wird zum Beispiel aufgrund einer Änderung der Anschrift eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt, ist auch ein Austausch des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich.
Wesentliche Änderung der neuen Fahrzeugpapiere sind:
Die ZBI (der bisherige Fahrzeugschein) ist durchnummeriert. Diese Nummerierung lässt Rückschlüsse darauf zu, wo und wann die Bescheinigung ausgestellt worden ist. Dadurch können sie besser als bisher zugeordnet werden. Die ausführlichen technischen Informationen befinden sich jetzt nur noch in der ZBI